Das Ziel des Studierendenwerkes Ulm ist die Umsetzung des gesetzlichen Förderauftrages, bestmögliche wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium an den Hochschulstandorten Aalen, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Heidenheim, Neu-Ulm und Ulm zu schaffen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerkes verstehen sich daher als Partner der Studierenden in Sachen
Unser Handeln und unsere Investitionsentscheidungen richten wir vorrangig an den Interessen und Bedürfnissen der Studierenden aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Studierendenwerk seine Dienstleistungen auf Grundlage hochwertiger Qualitäts-, Hygiene- und Sozialstandards erbringt.
Gleichzeitig sind wir bestrebt, eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erzielen, die wir als Voraussetzung für die nachhaltige Sicherstellung einer maximalen Förderungsleistung zugunsten der Studierenden betrachten.
Als hochschulübergreifende Organisations- und Informationsplattform gewährleistet das Studierendenwerk Ulm in den genannten Bereichen nachhaltig den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und staatlichen Transferleistungen.
Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (ChancenG) hat vorrangig folgende Ziele:
Wie bereits in den früheren Jahren hat das Studierendenwerk Ulm auch in diesem Chancengleichheitsplan als höchste Priorität, diese Ziele ständig zu überwachen und einzuhalten.
Das Studierendenwerk Ulm versteht die Förderung der Chancengleichheit als eine Aufgabe aller Beschäftigten, insbesondere derjenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
Um dieser Aufgabe so gerecht wie möglich zu werden und die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern im Studierendenwerk Ulm verwirklichen zu können, bitten wir alle Beschäftigten, uns weiterhin mit Ihrem Engagement zu unterstützen.
Chancengleichheitsplan 2020-2025
Zwischenbericht zum Chancengleichheitsplan 2015-2019 (12.2017)
Chancengleichheitsplan 2015-2019 (01.2015)
Bereits im Sommer haben das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) und die Hochschulen mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Zum 15. November 2020 bestellt das MWK die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.
Mit der nun erfolgten Bestellung einer Vertrauensanwältin trägt das Ministerium zum einem dem bestehenden Beratungsbedarf der Einrichtungen und der dortigen Ansprechpersonen für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt Rechnung. Zum anderen besteht nunmehr für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Weitere Informationen:
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“, Dr. Gudrun Doering-Striening (Hrsg.), 2012, Nomos Verlag. Frau Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.
Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg hatten im August 2020 bereits gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten und der Wissenschaftsministerin eine Resolution gegen Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt veröffentlicht. Diese Resolution wird auch von der Landesstudierendenvertretung unterstützt.
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Immenhofer Straße 5
70180 Stuttgart
Tel. 0711 673 53 70
E-Mail: vertrauensanwaeltin-mwk@rechtsanwaelte-js.de
Das Studierendenwerk Ulm hat seine Leistungs-, Service- und Umsatzbeziehungen mit den Studierenden der betreuten Hochschulen in den letzten Jahren beträchtlich ausgeweitet.
Über Art und Umfang dieser Beziehungen informieren wir in unseren Geschäftsberichten, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.
Die Geschäftsberichte richten sich an die Geschäftspartner des Studierendenwerkes, die Studierenden, das Land Baden-Württemberg sowie die interessierte Öffentlichkeit und werden unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der darin enthaltene Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerkes festgestellt und jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Ergänzend erfolgt eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Bei Fragen zum Geschäftsbericht wenden Sie sich bitte an den für die Aufstellung verantwortlichen Geschäftsführer des Studierendenwerkes.