Studierendenwerk Ulm
Menü öffnen
Suche anzeigen
de | en

Studierendenwerk

Studierendenwerk

Auftrag und Leitbild

Das Ziel des Studierendenwerkes Ulm ist die Umsetzung des gesetzlichen Förderauftrages, bestmögliche wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium an den Hochschulstandorten Aalen, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Heidenheim, Neu-Ulm und Ulm zu schaffen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerkes verstehen sich daher als Partner der Studierenden in Sachen

  • Studienfinanzierung und BAföG
  • Studentisches Wohnen
  • Campusgastronomie
  • Soziale Betreuung und Beratung

Unser Handeln und unsere Investitionsentscheidungen richten wir vorrangig an den Interessen und Bedürfnissen der Studierenden aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Studierendenwerk seine Dienstleistungen auf Grundlage hochwertiger Qualitäts-, Hygiene- und Sozialstandards erbringt.

Gleichzeitig sind wir bestrebt, eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erzielen, die wir als Voraussetzung für die nachhaltige Sicherstellung einer maximalen Förderungsleistung zugunsten der Studierenden betrachten.
Als hochschulübergreifende Organisations- und Informationsplattform gewährleistet das Studierendenwerk Ulm in den genannten Bereichen nachhaltig den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und staatlichen Transferleistungen.

Chancengleichheitsplan

Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt

Claus Kaiser
Geschäftsführer

WIN-Charta des Landes BW

Leistungsbilanz

Das Studierendenwerk Ulm hat seine Leistungs-, Service- und Umsatzbeziehungen mit den Studierenden der betreuten Hochschulen in den letzten Jahren beträchtlich ausgeweitet.

Über Art und Umfang dieser Beziehungen informieren wir in unseren Geschäftsberichten, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen.

Die Geschäftsberichte richten sich an die Geschäftspartner des Studierendenwerkes, die Studierenden, das Land Baden-Württemberg sowie die interessierte Öffentlichkeit und werden unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Der darin enthaltene Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerkes festgestellt und jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Ergänzend erfolgt eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Bei Fragen zum Geschäftsbericht wenden Sie sich bitte an den für die Aufstellung verantwortlichen Geschäftsführer des Studierendenwerkes.