Die Beantragung des Geldes für Studierende in pandemiebedingten Notlagen ist auch für das Sommersemester möglich. Das Studierendenwerk Ulm hat bereits mehr als 3.100 Anträge abschließend bearbeitet, über 1 Mio Euro wurden durch das Studierendenwerk Ulm ausbezahlt.
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Die Cafeterien und Imbisswägen sind mit einem Essensangebot für Sie geöffnet. Kaffee gibt es natürlich auch! Außerhalb der Öffnungszeiten sichern die Snack- und Getränkeautomaten die Versorgung.
Die Auswahl ist groß! Hier können Sie sich Appetit holen bei den Speiseplänen der Mensen und Cafeterien. Wir bieten täglich ein vegetarisches Gericht an. Die Speisepläne im Semester sind umfangreicher als in den Semesterferien.
Alle Einrichtungen sind bargeldlos. Sie können mit Studierenden- oder Bedienstetenausweis oder der Gästekarte bezahlen, außerdem mit EC-Karte, allen gängigen Kreditkarten oder per Handy. Wer den vergünstigten Essenspreis erhalten möchte, muss seinen Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis zur Legitimation vorlegen.
Das Studierendenwerk betreibt insgesamt sechs Mensen und Mensarien, ein Bistro und zwölf Cafeterien (davon sieben mit Essensausgabe, eine mit Burger Bar), einen Imbisswagen und drei Automatencafeterien. Ergänzt wird das Angebot an allen Hochschulstandorten durch zahlreiche Speise- und Getränkeautomaten.
Das Studierendenwerk ist Ihr Partner für Veranstaltungen, Kongresse und Events. Ihre Veranstaltung ist bei uns in guten Händen. Unser erfahrenes Serviceteam berät Sie gern zu Ihren individuellen Wünschen. Sie können für Ihre Veranstaltung auch unser Equipment und unsere Räumlichkeiten mieten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Catering- und Tagungsangebot.
Qualität und Nachhaltigkeit sind uns sehr wichtig. Unsere Verantwortung als Gemeinschaftsverpfleger verstehen wir so, dass wir ein vielfältiges Angebot bereit halten. Die Produktionsprozesse in der Campusgastronomie erfolgen auf Grundlage normierter und regelmäßig überwachter Hygiene- und Qualitätsstandards.
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Auch für das Wintersemester 2020/21 wird die individuelle Regelstudienzeit verlängert!
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 eingeschrieben sind, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit; um Härten durch die Corona-Pandemie abzufedern.
Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich im Wesentlichen auf die Bezugsdauer von BAföG aus.Für Erstsemester (WS 2020/21) bedeutet dies, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein Semester verschiebt und die Förderungshöchstdauer sich um ein Semester erhöht.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nun ebenfalls um ein weiteres Semester, also um insgesamt zwei Semester. Gleiches gilt auch für die Förderungshöchstdauer.
Hier finden Sie die zeitlich bedingten finanziellen Änderungen und Hilfen in der besonderen Pandemiezeit.
Wenn Ihre Eltern nicht in der Lage sind, Sie ausreichend zu unterstützen, ist BAföG die lohnendste Art, finanziell gesichert durch´s Studium zu kommen. Die Hälfte des Geldes ist geschenkt, die andere ein zinsloses Darlehen. Stellen Sie einfach einen Antrag, wir prüfen Ihren Anspruch.
Es gibt zahlreiche Stipendien für sehr unterschiedliche Zielgruppen, die nicht nur mit Begabung zu tun haben.
Das Geld fehlt am wenigsten, das man gar nicht erst ausgibt. Vergünstigungen, Rabatte und Alternativen helfen, das Geld zusammen zu halten.
Schnell-Links:
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Wohnzeitverlängerungen aufgrund Corona-Pandemie
Sollten Sie infolge der Corona-Pandemie eine Wohnzeitverlängerung benötigen, geben Sie dies bitte in Ihrer Begründung an.
Die Sachbearbeiter*innen entscheiden dann aufgrund des bisherigen Mietverlaufes, ob Ihnen eine Wohnzeitverlängerung für ein weiteres Semester als Folge der Corona-Pandemie gewährt werden kann.
Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag zur Wohnzeitverlängerung
und in der englischen Fassung hier: Request for extension of tenancy
Zentrale Rufnummer für den Bereich Wohnen
Wenn Sie Fragen zu Wohnmöglichkeiten oder Ihrem Mietvertrag haben, erreichen Sie die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Wohnen nunmehr unter der Tel. 0731 / 790 31 8000 – derzeit zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie mittwochs bis 15.00 Uhr.
Aus Heilmeyersteige wird Eselsbergsteige
Die Stadt Ulm hat beschlossen, den Straßennamen der Heilmeyersteige zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 in Eselsbergsteige zu ändern. Dieser Änderung schließen wir uns an und haben zum 15.12.2020 unsere Wohnanlage von Heilmeyersteige in Eselsbergsteige umbenannt.
Hier finden Sie die zeitlich bedingten Änderungen und Hilfen in der besonderen Pandemiezeit.
Wir möchten Ihnen die Suche nach einem geeigneten Wohnraum erleichtern. Die Studierendenwohnhäuser unterscheiden sich nach Lage, Wohnform, Größe und Miethöhe. Wir haben auch barrierefreie Zimmer und Apartments für Mutter/Vater mit Kind.
Das Studierendenwerk Ulm betreibt 12 Wohnanlagen mit 1.973 Wohnplätzen in Ulm, Biberach und Schwäbisch Gmünd. Wenn Sie eines unserer Zimmer anmieten möchten, finden Sie hier Informationen und Ansprechpartner und haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Die Privatzimmerkartei des Studierendenwerkes Ulm wird täglich aktualisiert. Hier stellen Vermieter ihr Angebot ein, die an Studierende vermieten möchten. Sie nehmen selbst mit dem Vermieter Kontakt auf und beide Parteien schließen den Vertrag selbständig miteinander ab.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen, müssen Sie Ihre Adresse, unter Umständen auch Ihr Auto usw. ummelden.
Ein eigener Hausstand bringt viel Neues mit sich. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für Sie als Mieter, auch wenn Sie unsere Haus-Info nicht zur Hand haben.
Insbesondere in der Psychosozialen Beratung gibt es aufgrund der Corona-Pandemie besondere Hilfen und Änderungen im Angebot
Das Beratungs- und Kursangebot unserer psychosozialen Beratungsstelle steht allen Studierenden der vom Studierendenwerk betreuten Hochschulen offen. Auch in Aalen und Schwäbisch Gmünd können wir vor Ort psychosoziale Beratung anbieten.
Das Studierendenwerk Ulm bietet Studierenden im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs, z.B. zur Orientierung in mietrechtlichen Fragen, eine gebührenfreie rechtliche Beratung an.
Wir unterstützen Eltern und werdende Eltern durch unser Leistungs- und Beratungsangebot dabei die Anforderungen eines Studiums mit den Aufgaben der Kinderbetreuung und –erziehung zu vereinbaren.
Für internationale Studierende ist das Leistungsangebot des Studierendenwerkes z.B. in den Bereichen Wohnen oder Beratung von besonderer Bedeutung. Wir bieten eine zentrale Anlaufstelle für die Koordination der Fragestellungen der internationalen Studierenden, die Entwicklung spezifischer Angebote und die Organisation der Zusammenarbeit mit den International Offices der Hochschulen.
Bundesweit sind rund 8% der Studierenden durch eine Behinderung oder chronische Krankheit im Studium beeinträchtigt. Wir unterstützen Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung individuell bei der Klärung Ihrer Fragen.
Sie finden hier hilfreiche Adressen, wenn Sie sich für Frauenthemen engagieren möchten, Unrecht oder Gewalt erfahren haben. Die Beratungsstellen für Schwangere geben wichtige Hilfestellung zur Planung des weiteren Lebensweges.
In der Universität und an Ihrem Wohnort gibt es Gruppen Gleichgesinnter oder bei Bedarf Beratungsstellen, die Ihnen in besonderen Fragestellungen weiterhelfen können.
Das Semesterticket ist die günstigste Alternative zur Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr. Es ist eine persönliche Zeitkarte für beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich und gilt für ein ganzes Semester. Erfahren Sie mehr!
In Ihrem Studierendenwerksbeitrag sind eine Freizeit-Unfallversicherung, auch im Ausland, und eine Garderobenversicherung enthalten.
Der Info-Point im Forum der Universität Ulm ist erste Anlaufstelle bei persönlichen Fragen aller Art. Hier wird Ihnen mehrsprachig weitergeholfen!
Wollen Sie es schwarz auf Weiß? Dann Informieren Sie sich hier über die Angebote des STW Ulm und die gemeinsamen Publikationen der ArGe der Studierendenwerke BW zu den Themen BAföG/Studienfinanzierung, Wohnen, Studieren mit Behinderung und geflüchtete Personen.
Sie wollen die Studierenden werblich ansprechen. Informieren Sie sich hier, welche Werbemedien und Flächen wir Ihnen anbieten können.
Das Studierendenwerk Ulm nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zusammenwirken mit den zugeordneten staatlichen Hochschulen und der Studienakademie Heidenheim der Dualen Hochschule Baden-Württemberg die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Studierendenwerksgesetz Baden-Württemberg und die Satzung des Studierendenwerkes Ulm.
Die Studierenden der beigetretenen Hochschulen und der Studienakademie Heidenheim unterliegen nach dem Studierendenwerksgesetz zur Finanzierung der sozialen Betreuung und Förderung der Beitragspflicht. Höhe und Zahlung der Beiträge legt das Studierendenwerk in einer Beitragsordnung fest.
Bekanntmachung der laufenden Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Informationen zu vergebenen Aufträgen.
Sie suchen einen interessanten und zukunftssicheren Arbeitsplatz? Als dynamisch wachsendes und vielseitiges Dienstleistungsunternehmen bieten wir als Anstalt des öffentlichen Rechts attraktive Arbeitsplätze und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung an. Informieren Sie sich über die aktuellen Stellenausschreibungen.
Geschäftsführung, Vertretungsversammlung und Verwaltungsrat sind in unterschiedlicher Funktion verantwortlich für die Entscheidungen des Studierendenwerkes.
Sie haben einen Besprechungstermin, möchten eine Beratung oder wollen sich vorstellen? Hier finden Sie die Kontaktdaten!