Auch für das Wintersemester 2020/21 wird die individuelle Regelstudienzeit verlängert!
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 eingeschrieben sind, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit; um Härten durch die Corona-Pandemie abzufedern.
Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich im Wesentlichen auf die Bezugsdauer von BAföG aus.Für Erstsemester (WS 2020/21) bedeutet dies, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein Semester verschiebt und die Förderungshöchstdauer sich um ein Semester erhöht.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nun ebenfalls um ein weiteres Semester, also um insgesamt zwei Semester. Gleiches gilt auch für die Förderungshöchstdauer.