Studierendenwerk Ulm
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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Studierendenwerk Ulm ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.studierendenwerk-ulm.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
  • Diese Website ist nicht komplett in einfacher Sprache zugänglich, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird.
  • Zudem sind bislang keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  1. b) Unverhältnismäßige Belastung:
    Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.
  • Diese Website ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.
  • Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nicht möglich. Alternativ kann die Seite über den Browser gezoomt werden.
  • Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken Alternative Texte hinterlegt.
  • Nicht alle Dokumente bzw. PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Formulare werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  • Unterscheidbarkeit von Inhalten und Hintergrund ist nicht komplett gegeben, z.B. ist ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nur teilweise gegeben.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
  • Slider lassen sich nicht individuell anhalten.

Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Ulm aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Mailadresse pr@nullstudierendenwerk-ulm.de oder wenden Sie sich in dringenden Fällen an unsere Website-Beauftragte:

Silke Schröder
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0731 79031 3030
silke.schroeder@nullstudierendenwerk-ulm.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Studierendenwerk Ulm wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls das Studierendenwerk Ulm nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@nullbfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.