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BAföG + Finanzen

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Hilfen in der Pandemie

Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen verlängert einschließlich Sommersemester 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis einschließlich Sommersemester 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.Wir weisen darauf hin, dass das Studierendenwerk Ulm keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung und das entsprechende Antragsverfahren hatte und lediglich als Dienstleister im Interesse der Studierenden agiert.

Hinweise zur Überbrückungshilfe des BMBF

  • Mit der Überbrückungshilfe des BMBF soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen.
  • Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen.
  • Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt den Bezug einer Überbrückungshilfe nicht aus.
  • Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
  • Ein Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate gestellt werden.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der pandemiebedingten, individuellen Bedürftigkeit. Maßgebend hierfür ist Ihr Kontostand am Vortag der Online-Antragstellung. Wenn Sie dauerhaft 500 Euro oder mehr als 500 Euro auf dem Konto haben, besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss.

Antragstellung

Wir weisen darauf hin, dass das Studierendenwerk Ulm keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung und das entsprechende Antragsverfahren hatte und lediglich als Dienstleister im Interesse der Studierenden agiert.

Die Antragsstellung ist nur über ein Online-Portal möglich.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe
: FAQs für Studierende
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Tel. 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@nullbmbf.bund.de
Technische Hinweise zur Online-Antragstellung der Überbrückungshilfe
FAQ Überbrückungshilfe: Die zehn häufigsten Fragen
Checkliste Überbrückungshilfe
Alle Infos auch unter:www.studentenwerk.de.

Für Anfragen zur Überbrückungshilfe an das Studierendenwerk Ulm können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden (ueberbrueckungshilfe-studierende@nullstudierendenwerk-ulm.de).

putzmann