Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis einschließlich Sommersemester 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.Wir weisen darauf hin, dass das Studierendenwerk Ulm keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung und das entsprechende Antragsverfahren hatte und lediglich als Dienstleister im Interesse der Studierenden agiert.
Hinweise zur Überbrückungshilfe des BMBF
Wir weisen darauf hin, dass das Studierendenwerk Ulm keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung und das entsprechende Antragsverfahren hatte und lediglich als Dienstleister im Interesse der Studierenden agiert.
Die Antragsstellung ist nur über ein Online-Portal möglich.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe: FAQs für Studierende
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Tel. 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@nullbmbf.bund.de
Technische Hinweise zur Online-Antragstellung der Überbrückungshilfe
FAQ Überbrückungshilfe: Die zehn häufigsten Fragen
Checkliste Überbrückungshilfe
Alle Infos auch unter:www.studentenwerk.de.
Für Anfragen zur Überbrückungshilfe an das Studierendenwerk Ulm können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden (ueberbrueckungshilfe-studierende@nullstudierendenwerk-ulm.de).