Bereits im Sommer haben das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) und die Hochschulen mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Resolution ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gesetzt. Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Zum 15. November 2020 bestellt das MWK die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.
Mit der nun erfolgten Bestellung einer Vertrauensanwältin trägt das Ministerium zum einem dem bestehenden Beratungsbedarf der Einrichtungen und der dortigen Ansprechpersonen für die Themen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt Rechnung. Zum anderen besteht nunmehr für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können.
Weitere Informationen:
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“, Dr. Gudrun Doering-Striening (Hrsg.), 2012, Nomos Verlag. Frau Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.
Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg hatten im August 2020 bereits gemeinsam mit den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten und der Wissenschaftsministerin eine Resolution gegen Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt veröffentlicht. Diese Resolution wird auch von der Landesstudierendenvertretung unterstützt.
Lernen Sie die Vertrauensanwältin in einem kurzen Film kennen: Frau Spandau stellt das Angebot vor
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Immenhofer Straße 5
70180 Stuttgart
Tel. 0711 673 53 70
E-Mail: vertrauensanwaeltin-mwk@nullrechtsanwaelte-js.de
Beschäftigte des Studierendenwerks Ulm können sich daneben auch an die Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 1 AGG wenden. Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird beim Studierendenwerk Ulm vom Frau Simone Waitzinger geführt. Sie können Frau Waitzinger telefonisch unter der Rufnummer 0731 79031-167 erreichen.