Die Küche
Nach Benutzung der Küche ist auf Folgendes zu achten:
• Herdplatten nach Gebrauch reinigen.
• Backofen: Backpapier benutzen und den Backofen nach Benutzung feucht auswischen.
• Alle Fettspritzer entfernen.
• Arbeitsplatte und Tisch abräumen und abwischen.
• Spülbecken: Essensreste entfernen und Becken reinigen.
Achten Sie bitte auf die Sauberkeit und Betriebssicherheit eigener Elektrogeräte: Toaster, Wasserkocher, Reiskocher, Kaffeemaschine, Mikrowelle, usw. Denken Sie auch daran, dass alle Elektrogeräte mit dem Namen und der Zimmernummer ihres Besitzers beschriftet sein müssen.
Keine Lebensmittelreste und kein Fett in Küchenspüle oder Toilette!
Regelmäßig entstehen unnötige Kosten, weil Rohrreinigungsfirmen beauftragt werden müssen, um Verstopfungen zu lösen bzw. zu beheben.
Wir bitten Sie deshalb eindringlich, keinesfalls Lebensmittelreste, Fett oder irgendwelche sonstigen „festen Stoffe" über die Küchenspüle - und auch nicht über die Toilette - zu entsorgen.
Altfette in größeren Mengen können z.B. im Tetrapack von Milchverpackungen eingefüllt und dann auf einem Wertstoffhof abgegeben werden. Kleine Mengen können im Restmüll entsorgt werden.
Verursacher von Verstopfungen müssen damit rechnen, dass die Rohrreinigungskosten an sie weiter-gegeben werden.
Auf sauberes Trinkwasser achten!
Nach einem mehrtägigen Zimmer- oder Wohnungsleerstand sollten Sie die Wasserleitungen (auch Waschbecken und Dusche) ca. 5 Minuten durchspülen.
Erstellen eines Reinigungsplan
Die gemeinsame Reinigung, für die Sie verantwortlich sind, kann man als Wohngemeinschaft wie folgt organisieren:
1. Gemeinsam einen Reinigungsplan erstellen (z.B. eine Tabelle für Küche, Dusche/WC und Flur), wer wann für die Reinigung zuständig ist, und die ausgefüllte Tabelle dann gut sichtbar aushängen.
2. Festlegen, welche Pflichten dieser „Reinigungsdienst" hat, also z.B.
• wann und wie oft Flur und Dusche/WC reinigen? (täglich? wöchentlich? an welchem Tag?...)
• was soll (z.B. in der Küche) durch den „Reinigungsdienst" gereinigt werden, was macht jeder selbst?
• Müllentsorgung nicht vergessen!
3. Klären und auf Reinigungsplan festhalten, wer bei Abwesenheit (Wochenende, Semesterferien usw.) den Reinigungsdienst ausführt.
4. Gemeinsam Kompetenzen des Reinigungsdienstes festlegen (z.B. um Unordentliche zu ermahnen...).
Bitte grundsätzlich beachten:
• Kühlschrank inkl. Gefrierteil zweimal jährlich abtauen und innen komplett feucht auswischen/reinigen.
• Dunstabzugshauben regelmäßig abwischen (Fettablagerungen!) und Filter reinigen.
• Niemals Lebensmittelreste oder Fett (verstopft den Abfluss!) über die Küchenspüle entsorgen.
Bei einem Auszugstermin kontrolliert der Hausmeister immer auch Küche, Flur und Bad. Für Sauberkeit und Ordnung ist dann jeweils der Ausziehende verantwortlich.
Dusche und Bad
Bitte beachten Sie bei der Benutzung Ihrer Dusche / Ihres Bades Folgendes:
1. Schimmelbefall vermeiden!
Jedes Mal nach dem Duschen kräftig lüften (Fenster: kurzes Stoßlüften, nicht Kipplüften – oder Türe öffnen) sowie die Silikonfugen trocken reiben - das verhindert Schimmelbefall!
2. Achtung Stromschlaggefahr!
Benutzen Sie – zu Ihrer eigenen Sicherheit – Elektrogeräte im Bad nie ohne Schuhe und stecken Sie nicht genutzte Elektrogeräte grundsätzlich aus!
3. Filtermatten halbjährlich wechseln!
Wenn in Ihrem Bad ein Entlüfter eingebaut ist, sollte dessen Filtermatte von Ihnen halbjährlich ausgetauscht werden. Neue Filtermatten erhalten Sie beim Hausmeister. Zum Öffnen des Entlüfters die Abdeckung vorsichtig nach vorne abziehen. Vor dem Schließen die Luftschlitze auf allen vier Seiten reinigen. Zur Verhinderung von Schimmel sind einwandfrei funktionierende Entlüfter unabdingbar!
Reinigung der sanitären Einrichtungen
Gemäß Ihres Mietvertrages sind Sie verpflichtet, die Mieträume regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört selbstverständlich auch die regelmäßige Reinigung aller sanitären Einrichtungen (Dusche, Toilette usw.) sowie der Fenster.
Wir bitten Sie hiermit in Ihrem eigenen Interesse, diese Reinigungen regelmäßig und gründlich durchzuführen.