Für alle immatrikulierten Studierenden besteht ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Unfälle während der Freizeit, bei Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten für das Studium außerhalb der Hochschule, wenn diese Unfälle eine Invalidität (dauerhafte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit) oder den Tod zur Folge haben.
Mitversichert sind auch:
- Unfälle bei der Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudent-, für die nach dem SGBVII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, sofern diese Tätigkeit zum Studium gehört;
- Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester absolvieren;
- Immatrikulierte Studierende während Auslandssemestern bzw. Auslandspraktika im Rahmen des ERASMUS-Programms für max. 24 Monate. Ausgenommen sind Praktika, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen.
- Die Versicherungskosten werden vom Studierendenwerk über den Studierendenwerksbeitrag finanziert. Die Leistungen der Versicherung beziehen sich auf Teilinvalidität, Vollinvalidität, Todesfall und Bergungskosten.
40.000 € Invalidität mit Progression 225%
90.000 € Vollinvalidität (100 % Invalidität)
4.000 € Tod
5.000 € Bergungskosten
5.000 € Kosten für kosmetische Operationen.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Nach dem Unfall sollten Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung begeben
- die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten
- die ärztliche Feststellung der Invalidität und die Geltendmachung der Invalidität durch den Versicherungsnehmer muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall erfolgen
- bei einem Unfall mit Todesfolge hat die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen