Kosten
Und was kostet das Ganze? Zunächst einmal einen Solidarbeitrag von 32,00 Euro für die Studierenden der Uni Ulm, der THU und der Hochschule Biberach sowie für Studierende der DHBW Heidenheim am Vorlesungsstandort Ulm-Wiblingen. Der Solidarbeitrag ist bereits im Studierendenwerksbeitrag enthalten. Dafür kann man schon montags bis freitags ab 18 Uhr und an den Wochenenden/Feiertagen ganztags den gesamten DING (Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH) -Bereich abfahren (einschließlich der Nachtbusse). Will man zu den übrigen Zeiten und Zielen fahren, muss das eigentliche Semesterticket zu 162,90 Euro pro Semester gelöst werden.
Freifahrregelung auf dem Campus
Die Studierenden der Universität Ulm, der Technischen Hochschule Ulm, der Hochschule Biberach und der DHBW Wiblingen können Busse und Straßenbahnen zwischen den Haltestellen "Ulm Universität Süd" und "Ulm Technische Hochschule" auf dem Eselsberg ganztags ohne Zuzahlung nutzen. Als Fahrschein gilt der aktuelle, amtliche Studierendenausweis der genannten Universität und Hochschulen.
Verkaufsstellen
Uni Ulm: An der Kasse der Cafeteria SouthSide (Mo – Fr von 7.30 bis 16.00 Uhr),
Info-Point (Mo – Do von 11.00 bis 13.00 Uhr).
THU Ulm: An der Kasse der Cafeteria Prittwitzstraße (Mo – Fr 8.30 bis 9.30 Uhr, 11.30 bis 13.00 Uhr).
HBC Biberach: Am Bahnhof Biberach und bei den Stadtwerken (Freiburger Straße 6)
Verkauf in Ulm:
Verkauf beim SWU traffiti in der Neuen Straße 79 in Ulm, Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr, Samstag bis 14.00 Uhr
DB Reise und Touristik im Bahnhofsgebäude Ulm
DB Fahrkartenschalter im DING
Verlust oder Zerstörung des Semestertickets
Bitte wenden Sie sich an SWU traffiti siehe oben.
Gegen eine Gebühr von 10 € kann Ihnen einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Dazu benötigen Sie zwei Nachweise:
1. Sie müssen durch eine polizeiliche Diebstahlsanzeige oder z.B. durch das Vorlegen des verwaschenen, aber noch lesbaren Tickets, bzw. der vollständigen Teile eines zerrissenen Tickets nachweisen, dass das Ticket nicht mehr verwendet wird/werden kann.
2. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie das Ticket erworben haben, z.B. durch einen Kontoauszug. Sollten Sie das Semesterticket im Info-Point gekauft haben, kann Ihnen der Quittungsbon auch nachträglich ausgestellt werden.
Wichtig!!!
Bitte das Ticket nicht laminieren, da es sonst ungültig wird.
Das Semesterticket ist nur gültig in Verbindung mit dem Studierendenausweis. Den sollten Sie daher nicht vergessen!
Wenn Sie sich kein Semesterticket gekauft haben, aber montags bis freitags ab 18.00 Uhr und samstags bzw. an Sonn- und Feiertagen ganztags den gesamten DING-Bereich abfahren und die Nachtbusse nehmen wollen, müssen Sie als Fahrschein den Studierendenausweis mitführen. Außerdem sollten Sie immer einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen - dieser dient auf Verlangen zum Nachweis der rechtmäßigen Benutzung der Verkehrsmittel.
Semesterticket geschenkt bei Neuanmeldung!
Wenn Sie sich mit Ihrem Hauptwohnsitz in Ulm anmelden, schenkt Ihnen die Stadt den Aufpreis für das Semesterticket für ein Semester (der Solidarbeitrag muss bezahlt werden).
Den Antrag hierzu können Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm, z.B. in der Olgastr. 66 oder bei den Dienstleistungszentren der Stadtteile stellen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Weitere Infos zum Nahverkehr
http://www.swu-verkehr.de/
https://www.ding.eu/de/
Bedingungen zum geschenkten Semesterticket
Bitte beachten Sie: Das kostenlose Semesterticket ist ein Geschenk der Stadt Ulm und bei Fragen hierzu steht Ihnen der Bürgerdienst der Stadt Ulm zur Verfügung. Mehr Infos unter http://www.ulm.de/global/datenpool/dienstleistungen/gutschein-semesterticket.
Vollstudierende
Vollstudierende erhalten das Ticket sofort bei der Anmeldung im ersten Semester ausgehändigt (Bei internationalen Studierenden unter der Voraussetzung, dass ihr Visum/Aufenthaltstitel mind. 2 Semester gültig ist). Also alle deutschen und europäischen Studierenden immer, da kein Aufenthaltstitel benötigt wird. Wird ein Aufenthaltstitel benötigt und sollte dieser zu Beginn des ersten Semesters noch nicht für 1 Jahr Gültigkeit haben, erhält der/die Studierende ein Schreiben, das den Anspruch auf einen Gutschein für ein Gratis-Semesterticket im zweiten Semester bestätigt, wenn innerhalb von vier Wochen Verwaltungsfrist die nötigen Unterlagen für die Titelverlängerung abgegeben werden. Bei Fristversäumnis verfällt der Anspruch auf einen Gutschein für ein Gratis-Semesterticket. Wird die Frist eingehalten, wird das Schreiben nach Erhalt des Visums gegen den Gutschein für das zweite Semester eingetauscht.
Zeitstudierende (Erasmus, Austausch, Free Movers)
Zeitstudierende erhalten unter der Voraussetzung eines Aufenthaltes von mind. 2 Semestern niemals sofort das Gratis-Semesterticket (also auch nicht die Europäer), sondern immer im ersten Semester einen Gutschein und können das Ticket dann zu Beginn des zweiten Semesters abholen. Für Zeitstudierende, die einen Aufenthaltstitel benötigen, gilt die gleiche Regelung, wie für Vollstudierende (Visum/Aufenthaltstitel muss für zwei Semester verlängert werden. Abgabe der benötigten und vollständigen Unterlagen innerhalb der 4-Wochen Frist nach Anmeldung, sonst kein Eintausch des "Anspruchsschreibens" gegen den Gutschein). Gutscheine werden grundsätzlich nur bei den Bürgerdiensten der Stadt Ulm in der Olgastraße 66 ausgestellt.
Vorgelegt werden müssen folgende Dokumente (alle Unterlagen müssen mitgebracht werden, egal ob im 1. Semester oder wenn man den Gutschein im 2. Semester einlöst):
1.) Studierendenausweis
bei Einlösung des Gutscheins darauf achten, dass auch der Studierendenausweis aktualisiert wurde und das neue Gültigkeitsdatum bis Ende zweites Semester aufgedruckt ist
2.) Immatrikulationsbescheinigung
nach § 9 für BAföG und Semesterticket
a) Immatrikultaionsbescheinigung nach nach § 9 BAföG und Semesterticket für eine/n Vollstudierende/n. Unter Abschluss/Studiengang oder Degree/Study Program steht der Abschluss: Master und danach der Studiengang. Das (Master oder Bachelor) ist das Erkennungszeichen für einen Studierenden, der für ein volles Studium bleibt.
b) Immatrikulationsbescheinigung für eine/n Zeitstudierende/n (also unsere ERASMUS- und Austausch-Studierende). Es steht unter Abschluss/Studiengang oder Degree/Study Program: Kein Abschluss angestrebt und danach der Studiengang. Das ist das Erkennungszeichen für Zeitstudent. Leider sagt die Immatrikulationsbescheinigung nicht aus, für wie viele Semester der Zeitstudent bleiben wird, deshalb wird für diese Gruppe noch eine zusätzliche Bescheinigung des International Office benötigt (Punkt 3.)
3.) Bescheinigung für Studierende in offiziellen Austauschprogrammen
Wird vom International Office ausgestellt. Unter dem Punkt "Zulassung an der Uni Ulm beantragt" steht die Anzahl der Semester, also 1 oder 2. Sollte es nur für ein Semester sein, ist es nicht nötig bei der Stadt nach dem Grastis-Semesterticket zu fragen, da kein Anspruch besteht. Wenn Anspruch auf das Ticket besteht, dann siehe oben unter Zeitstudierende und bitte die Bescheinigung bis zum 2. Semester aufheben.
4.) Personalausweis oder Reisepass
5.) Visum oder Aufenthaltstitel gültig für 2 Semester (mind. 11 Monate)
Gegebenenfalls innerhalb von 4 Wochen Verwaltungsfrist die Verlängerung beantragen.
6.) Gutschein für das Semesterticket
Im zweiten Semester, natürlich nur, wer im ersten Semester einen Gutschein erhalten hat.