Wer als Studierender einem Nebenjob nachgeht, muss einiges beachten.
Je nach Art und Dauer der Beschäftigung können sich bei der Kranken- und Pflegeversicherung oder bei der Steuerpflicht Änderungen ergeben. Auskünfte darüber geben das Finanzamt und die Krankenkasse am Ort des Wohnsitzes.
Für BAföG-Empfänger gelten darüber hinaus bestimmte Verdienstgrenzen, die bei Überschreitung zur Kürzung von Förderungsleistungen führen können. Auskünfte hierzu erteilt die Abteilung für Studienfinanzierung.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben, sollten Sie unbedingt im darauf folgenden Jahr einen Lohnsteuerjahresausgleich bei dem zuständigen Finanzamt machen. Oft gibt es Geld zurück!
Weitere Infos und Formulare: www.finanzamt.de
Jobben beim Studierendenwerk
Sie verfügen über handwerkliche Begabung und haben Erfahrung beim Streichen? Wir suchen für unsere Studierendenwohnhäuser laufend Aushilfen für Malerarbeiten mit einem Anstellungvertrag als "Geringfügig Beschäftigte". In Abstimmung mit dem Hausmeister erhalten Sie für jedes Zimmer eine pauschale Vergütung. Fragen Sie Ihren Hausmeister/Ihre Hausmeisterin nach weiteren Informationen und bewerben Sie sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.