Zuständigkeit
Die Abteilung für Studienfinanzierung des Studierendenwerkes Ulm ist für die Universität Ulm, die Technische Hochschule Ulm THU, die Hochschule Aalen, die HBC in Biberach, die Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim sowie in Schwäbisch Gmünd für die PH, die HfG und der HfK+G in Ulm zuständig. In Riedlingen betreuen wir die SRH Fernhochschule Riedlingen.
Formulare
Die Antragsformulare gibt es bei der Abteilung für Studienfinanzierung, direkt an den Hochschulen, im Internet unter unserer Website.
Checkliste zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen
Haben Sie alle notwendigen Unterlagen beigefügt? Überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der Checkliste.
Beginn der Bewilligung
Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch von dem Monat an, in dem der Antrag gestellt wurde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser, schriftlicher Antrag. Für die weitere Bearbeitung sind die dafür vorgesehenen Formblätter notwendig. Die Bearbeitung des Antrages wird erheblich beschleunigt, wenn die Formblätter vollständig ausgefüllt werden.
Abgabe
Während der Sprechzeiten kann der Antrag persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter abgegeben und besprochen werden. Das Studierendenwerk Ulm bietet auch direkt an den Hochschulen eine persönliche Beratung an. Die Termine werden über die Sekretariate und durch Aushänge bekanntgegeben. Studierende, die bereits Förderungsleistungen erhalten, sollten spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterförderungsantrag stellen.