Studierendenwerk Ulm
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Beachvolleyballfeld

Benutzungsordnung

  1. Spielberechtigt sind alle Mieter des Wohnhauses und deren Gäste.
  2. Benutzungszeiten: 8.00 – 22.00 Uhr.
  3. Alle Spielberechtigten haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit dies im Folgenden nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
  4. Empfohlen wird, vor Benutzung eine Sichtprüfung der Sandfläche durchzuführen.
  5. Nicht gestattet auf dem Spielfeld sind Gegenstände aus Glas, sowie das Rauchen.
  6. Tiere sind auf der Anlage nicht gestattet.
  7. Die Benutzung des Beachvolleyballfeldes erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Die Pflege der Anlage wird auch durch die Spielberechtigten erfüllt. Jeder Nutzer der Anlage ist grundsätzlich dazu angehalten, das Gelände ordentlich zu verlassen.

 

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