Studierendenwerk Ulm
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Ab dem WS 2019 tritt die Änderung des BAföG in Kraft. Dann werden die Freibeträge und der Bedarfssatz angehoben, das heißt: es gibt mehr Geld! Es lohnt sich auch eine erneute Antragstellung, wenn ein Antrag schon einmal abgelehnt worden ist.