Das Studierendenwerk bietet Studierenden im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs, z.B. zur Orientierung in mietrechtlichen Fragen, eine gebührenfreie rechtliche Beratung an.
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen unter anderem, sich durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten und ggf. außergerichtlich vertreten zu lassen, wodurch Ihnen Kosten von 15,00 € entstehen.
Voraussetzung für die Beratungshilfe ist insbesondere, dass Sie nicht über die Mittel (Einkommen und/oder Vermögen) verfügen, die für die Wahrung Ihrer Rechte erforderlich wären. Hierbei sollten Sie insbesondere beachten, ob die anwaltliche Beratung z.B. durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt wäre.
Die Beratungshilfe wird auf Antrag gewährt. Zuständig für den Antrag ist in der Regel das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Antragsformulare und weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie auf den Webseiten der Amtsgerichte.
Sollte bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig sein oder bevorstehen, haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Prozesskostenhilfe dient dazu, das Kostenrisiko für Gerichtskosten und eigene Anwaltskosten zu verringern. Je nach Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen kann es jedoch sein, dass Sie diese Kosten ganz oder teilweise in Raten an die Staatskasse zurück zahlen müssen. Für die Kosten eines gegnerischen Anwaltes müssen Sie im Verhältnis des Unterliegens auch dann aufkommen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Antragsformulare und weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie ebenfalls auf den Webseiten der Amtsgerichte.
Krstimir Krizaj
Rechtsassessor
89081 Ulm
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