Studierendenwerk Ulm
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Antrag auf Wohnzeitverlängerung

800 - WOH_VERL-Antrag

HINWEISE:

Der Verlängerungsantrag muss mindestens 3 Monate vor dem Mietende eingereicht werden, d.h.
- bis 30.06. im Sommersemster
- bis 31.12. im Wintersemester

Wenn Ihrem Antrag auf Wohnzeitverlängerung stattgegeben wird, ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten (wird zu Beginn des Anschlussmietvertrages abgebucht). Wenn Sie einen Stellplatz oder Garagenplatz gemietet haben, gilt diese Verlängerung auch für dieses Mietverhältnis.

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Ich beantrage eine Verlängerung bis zum:
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Ich beantrage verbindlich eine Verlängerung: