Der Verlängerungsantrag muss mindestens 3 Monate vor dem Mietende eingereicht werden, d.h. - bis 30.06. im Sommersemster - bis 31.12. im Wintersemester
Wenn Ihrem Antrag auf Wohnzeitverlängerung stattgegeben wird, ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten (wird zu Beginn des Anschlussmietvertrages abgebucht). Wenn Sie einen Stellplatz oder Garagenplatz gemietet haben, gilt diese Verlängerung auch für dieses Mietverhältnis.
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