Das Studierendenwerk Ulm nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zusammenwirken mit den zugeordneten staatlichen Hochschulen und der Studienakademie Heidenheim der Dualen Hochschule Baden-Württemberg die Aufgaben sozialer Betreuung und Förderung der Studierenden wahr. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das Studierendenwerksgesetz Baden-Württemberg und die Satzung des Studierendenwerkes Ulm.
Die Studierenden der beigetretenen Hochschulen und der Studienakademie Heidenheim unterliegen nach dem Studierendenwerksgesetz zur Finanzierung der sozialen Betreuung und Förderung der Beitragspflicht. Höhe und Zahlung der Beiträge legt das Studierendenwerk in einer Beitragsordnung fest.
Bekanntmachung der laufenden Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Informationen zu vergebenen Aufträgen.
Sie suchen einen interessanten und zukunftssicheren Arbeitsplatz? Als dynamisch wachsendes und vielseitiges Dienstleistungsunternehmen bieten wir als Anstalt des öffentlichen Rechts attraktive Arbeitsplätze und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung an. Informieren Sie sich über die aktuellen Stellenausschreibungen.
Geschäftsführung, Vertretungsversammlung und Verwaltungsrat sind in unterschiedlicher Funktion verantwortlich für die Entscheidungen des Studierendenwerkes.
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